Ökologie allein ist zu wenig – FNG kritisiert EU

Ökologie allein ist zu wenig – FNG kritisiert EU

Wichtige soziale Aspekte wie Respekt vor Arbeits- und Menschenrechten sowie die Governance der investierten Unternehmen werden nicht berücksichtigt, so der FNG-Vorstandsvorsitzende, Volker Weber, zum EU-Parlamentsentwurf.

„Die Politik beschäftigt sich mit Nachhalltigkeitsthemen, doch werden diese nicht in gänzer Tiefe behandelt“.


Ende Mai diesen Jahres hat das Europäische Parlament eine Taxonomie nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten zur Erleichterung von Investitionen in grüne Finanzprodukte beschlossen. Dieses ist ein Teil eines Gesetzespaketes der Europäischen Kommission zur Umsetzung des EU-Aktionsplans Finanzierung Nachhaltiges Wachstum. Es sollen hierbei mithilfe einiger Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Geldanlagen und zur Erreichung der EU-Klimaziele beigetragen werden.

Die neue Taxonomie bezieht sich jedoch rein auf die Umweltdimension und in diesem Rahmen nur auf sechs Umweltziele, zeitlich vorrangig Klimaziele. Das ist auch der Grund dafür, warum das Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) die beschlossene Taxonomie kritisiert, denn ein alleiniger Fokus auf die EU-Klimaziele würden dem Nachhaltigkeitsthema nicht gerecht werden und sich sogar kontraproduktiv auf diese Ziele auswirken können, weil damit wichtige soziale Aspekte wie Respekt vor Arbeits- und Menschenrechten sowie die Governance der investierten Unternehmen nicht berücksichtigt würden, so der FNG-Vorstandsvorsitzende, Volker Weber, zum EU-Parlamentsentwurf.

Das FNG arbeitet seit seiner Gründung an der Transparenz und Qualitätssicherung nachhaltiger Investitionen und hat hierzu einige bereits auf dem Markt etablierte Instrumente (wie z.B. das FNG-Siegel) entwickelt, die einen ganzheitlichen Nachhaltigkeitsbegriff zugrunde legen.

Aus dem Aktionsplan gehen zwar zahlreiche Impulse für das Wachstum, die Transparenz und die Qualitätssicherung nachhaltiger Geldanlagen aus, allerdings bleiben die zwei wesentlichen Nachhaltigkeitsfaktoren (Soziales und Governance) unberücksichtigt.

Die soziale Dimension soll erst in einem späteren Schritt angegangen werden. Dieses sukzessive Vorgehen der Europäischen Kommission bei der Erstellung der Taxonomie sei aufgrund der Wechselwirkungen zwischen den Dimensionen schwierig.

Eine Folge für den Markt könnten Wettbewerbsnachteile für Vorreiter auf dem Gebiet der nachhaltigen Geldanlagen durch die einseitige Regulierung des Marktsegments sein. Das Ziel des EU-Aktionsplans Finanzierung Nachhaltiges Wachstum ist es, breitenwirksam Finanzströme in nachhaltige Geldanlage umzulenken. Um dieses Ziel zu erreichen, dürfte die Taxonomie nicht nur für als nachhaltig bezeichnete Finanzprodukte gelten, sondern müsste für die gesamte Breite von Investments anwendbar sein.

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